Die Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) ist ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument, um die Beschäftigungschancen durch eine berufliche Qualifizierung zu verbessern. Förderbar ist nicht nur die Teilnahme von arbeitslosen oder Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis können unter bestimmten Voraussetzunge eine Förderung erhalten (z.B. bei fehlendem Berufsabschluss, Beschäftigung in KMU) Ob eine Weiterbildungsförderung möglich ist, entscheidet die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter des Wohnortes unter Berücksichtigung der individuellen und arbeitsmarktbezogenen Fördervoraussetzungen.

Wichtig ist, dass die betroffenen Personen vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter beraten wurden. Ziel des Beratungsgespräches ist, gemeinsam mit den betroffenen Personen das optimale Bildungsziel und die notwendige Dauer der Weiterbildungsförderung zu erarbeiten. Umfangreiche Informationen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter: Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.